BM01-05Z

#zusammengefasst

Welche Wahl haben Sie bei der Vergütung meiner Dienstleistung?

Unser erstes Gespräch ist natürlich für Sie immer frei von Verpflichtungen und Kosten. Denn es dient neben dem persönlichen Kennenlernen unter anderem ja gerade dazu, den Umfang der Dienstleistung abzustimmen und mit der ersten Aufwandsabschätzung auch die Art der Vergütung zu klären.

Ich erbringe eine exzellente Dienstleistung und erwarte eine angemessene Vergütung, die sich langfristig an meinem Aufwand orientieren muss.

Wie Sie meine Vergütung entrichten wollen, hängt ganz von Ihren Präferenzen ab, wobei Sie grundsätzlich die Wahl zwischen drei Modellen haben. Auch wenn es medial gerne falsch dargestellt wird, das Modell hat keinen Einfluss auf die Dienstleistungsqualität. Mit jedem Modell ließe sich stets sowohl unethisches als auch ethisches Verhalten verbinden, Sie erinnern sich, dass für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ganz andere Dinge entscheidend sind, nämlich Konvergenz, Zeit und Vertrauen. Vergütung wirkt darauf nur mittelbar – daher entscheiden Sie einfach selbst, welches Vergütungsmodell Ihr Favorit ist.

Seien Sie versichert:

  • Es wird keine Überraschungen geben, Sie wissen immer, in welchem Modell wir uns befinden und wir können natürlich jederzeit nach Absprache in gegenseitigem Einvernehmen das Vergütungs-Modell wechseln, da ich selbst keine Präferenz habe.
  • Sollte Ihnen als Unternehmer in der Gründungsphase, bzw. als Berufseinsteiger oder aus sonstigen privaten Gründen es zeitweilig nicht möglich sein, meinen Äquivalenzstundensatz zu bezahlen, finden wir sicher auch dafür eine Lösung, so sind Rabattierungen in Einzelfällen z.B. bei Firmenmandaten, Dauermandaten oder Testimonials auf meiner Homepage möglich oder ich stelle die Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. nachdem die Finanzierung Ihres Unternehmens erfolgt ist.

Nun aber zu den einzelnen Vergütungsmodellen:

Das Individualmodell ermöglicht eine direkte und aufwandsabhängige Vergütung

  • Vergütung als Honorar gegen Rechnung
  • stundengenaue Abrechnung (auf Wunsch: Pauschale)
  • Richtwert: 200 Euro/h netto

Das Solidarmodell* stellt eine – und das ist das explizite gegenseitige Übereinkommen – indirekte und aufwandsunabhängige Vergütung dar.

  • Aufwandsunabängige Vergütung bedeutet:
    • Erst bei einem Vertragsabschluss von Finanzinstrumenten werde ich vergütet – ohne erfolgreichen Vertragsschluss, erfolgt keine Vergütung.
    • Kündigen Sie das Finanzinstrument binnen einer definierten Frist, muss ich anteilig die Vergütung zurückbezahlen.
    • Mein tatsächlicher Dienstleistungsaufwand wird weder ermittelt, noch abgerechnet wird. In der logischen Konsequenz wird je nach Fall und Mandant mal zu hoch und mal zu niedrig vergütet,
    • „Solidarische“ Vergütung bedeutet, dass Sie mit jedem Vertragsabschluss natürlich auch die nicht erfolgten Vertragsschlüsse der Vergangenheit von Ihnen und anderen Mandanten mitbezahlen, und sich somit Aufwand und Vergütung solidarisch über die Zeit und über die Mandanten hinweg ausgleichen.
    • Dieser Logik und dem gegenseitigen Übereinkommen folgend, ist es selbstverständlich ausgeschlossen, dass von Mandantenseite nachträglich die Vergütung verhandelt wird, oder eine Vermittlung über andere Finanzdienstleister bzw. direkt über die Produkthersteller erfolgt, weil dann obwohl meine Dienstleistung erbracht ist keine Vergütung mehr erfolgen würde.
    • Umgekehrt kann es aber sein, dass ich diese Vergütungsform ab einem bestimmten Punkt nicht mehr anbieten kann, und wir nach gegenseitiger Übereinkommen das Modell wechseln müssen. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn nämlich die noch zu erwartende Summe der Provisionseinnahmen nicht ausreicht, um meinen Aufwand adäquat zu vergüten. Eine solche Situation tritt bspw. in der Ruhestandsplanung auf, wo viel Planungs- und Beratungsaufwand entsteht, aber kaum noch Finanzinstrumente abgeschlossen werden müssen.

  • Indirekte Vergütung bedeutet (siehe Grafik oben):
    • Meine Bezahlung erfolgt nicht durch Sie direkt, sondern indirekt über die Hersteller der Finanzinstrumente in Form von Abschluss- oder Betreuungsprovisionen (Courtagen) erfolgt. Die Vergütung ist somit bereits in die Kostenkalkulation der Finanzinstrumente zum Beispiel in den Darlehenszins oder den laufenden Beitrag einer Rentenversicherung eingerechnet.
  • Das Solidarmodell ist das in Deutschland meistverbreitete Modell, um Finanzdienstleistungen zu vergüten.
  • Grundsätzlich ist dieses Vergütungsmodell für alle Ebenen der Finanzdienstleistung denkbar

*Voraussetzung für Solidarmodell: ausreichende Provisionsbasis wird (prognostisch) vorausgesetzt; von Mandantenseite kein Nachverhandeln möglich (Kern des Solidarmodells ist es, dass es bewusst NICHT aufwandsabhängig ist)

Das Mixmodell stellt eine Rabattvariante des Individualmodells dar

  • Vergütung als Kombination aus Individual- und Solidarmodell
  • stundengenaue Abrechnung (auf Wunsch: Pauschale)
  • Richtwert: 150 Euro/h netto
  • Dieses Modell kann gewählt werden, um die Honorarzahlungen zu rabattieren, da ohnehin in den allermeisten Finanzinstrumenten bereits Provisionen eingerechnet sind.
  • viele Mandanten mandatieren den Service auf der 3. Ebene, weil es die Zusammenarbeit im Vergleich zu einer zusätzlichen Geschäftsbeziehung wesentlich erleichert.
  • Voraussetzung für die Rabattierung mittels Mixmodell: gültiges Maklermandat für die 3. Ebene, das heißt alle Finanzinstrumente verbleiben in meiner Betreuung und auch alle neuen Finanzinstrumente werden durch mich vermittelt (Abweichungen nach Absprache im Einzelfall möglich).

Abschließend können Sie hier nochmal alle Modelle und Ihre Möglichkeiten sehen:

Überblick

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